Für unsere Selbstabholer Kunden empfehlen wir einen Kombi PKW mit umgeklappten Sitzbänken, um eine Hüpfburg und das gesamte Zubehör zu transportieren. Für unsere Großen Hüpfburgen benötigen sie einen Pkw Anhänger, oder nutzen unseren Lieferservice.
Sie können ihre gemietete Hüpfburg bei der Abholung in bar , per Überweisung oder mit PayPal bezahlen. Anschließend erhalten Sie auf Wunsch eine Rechnung.
Wir nehmen pro Anmietung eine Kaution von 50 EUR. Diese Summe erhalten Sie bei unbeschädigter sauberer und trockener Rückgabe der gebuchten Attraktion natürlich vollständig zurück. Die Kaution ist bitte vorab per Überweisung oder PayPal zu hinterlegen.
Nach den Gebrauch muss diese in einem sauberen, und trockenen Zustand wieder zurückgebracht werden (so wie sie die von uns bekommen haben), sodass der Nachmieter auch eine saubere Hüpfburg/Attraktion bekommt.
Wenn wir die Schlussreinigung übernehmen müssen, berechnen wir 50 EUR pauschal pro Hüpfburg/Attraktion, und bei einer nasser Rückgabe
50 EUR für die Trocknung und Reinigung.
Es ist sehr wichtig, dass die Hüpfburg/Attraktion nach Gebrauch gründlich gereinigt wird. Grasreste und andere Verschmutzungen könnten durch die Nähte in das innere der Burg gelangen, und dadurch könnte Schimmel entstehen. Bitte entfernen Sie zunächst mit einem Staubsauger alle Verschmutzungen. Falls Flecken durch dreckige Hände, oder Füße entstanden sind, wischen sie diese bitte mit einem feuchten Lappen ohne Chemikalien, und trocknen diese anschließend ab.
Die Hüpfburg oder Attraktion ist nass geworden. Was nun?
Fängt es plötzlich an ihrer Veranstaltung an zu regnen, muss die Hüpfburg / Attraktion ausgeschaltet werden, und das Gebläse an einem trockenen Ort sichergestellt werden.
Wichtig: Der Abbau darf nur trocken erfolgen. Nach Regen ist die Burg in der Regel bereits nach einer Stunde wieder trocken. Bitte die Hüpfburg auch beim Abbau nicht mit Schuhen betreten, um Schäden zu vermeiden.
Bei Unwetter oder regen kann das Stornieren bis zu einem Tag vor der vereinbarten Buchung „KOSTENLOS“ erfolgen.
Auch wir können uns keine Hüpfburg oder Attraktionen ins Wohnzimmer stellen .
Nutzung der Hüpfburg/Attraktion/FunFood
Die Nutzung der Hüpfburg/Attraktion erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden
Bei Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung/Reinigung des
Vorangegangenen Mieters entstehen, besteht keinerlei Recht auf
Ersatzansprüche.
Achtung: Das vordere Kissen der Hüpfburg ist kein Spielplatz. Es kann wie ein
Katapult wirken, wenn andere heftig springen.